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Die Rechte des Kindes
Nach Un-Kinderrechtskonvention – Recht Auf Gewaltfreie Erziehung
Ziel und Geltungsbereich
Dieses Rechtekonzept dient dem Schutz der betreuten Kinder vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Es gilt für alle Betreuungszeiten und -orte im Rahmen der Kindertagespflege.
Die Rechte des Kindes
- Jedes Kind hat ein Recht auf Gleichheit
- Jedes Kind hat ein Recht akzeptiert zu werden
- Jedes Kind hat ein Recht auf Liebe und Beziehung
- Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung
- Jedes Kind hat ein Recht auf Nahrung
- Jedes Kind hat ein Recht auf Intimität und Privatsphäre
- Jedes Kind hat ein Recht darauf Geheimnisse zu haben und Vertrauen zu erleben
- Jedes Kind hat ein Recht verstanden zu werden
- Jedes Kind hat ein Recht sprachlich gefördert und unterstützt zu werden
- Jedes Kind hat ein Recht Gewaltfreiheit in jeglicher Form zu erleben
- Jedes Kind hat ein Recht auf Bewegung und Gesundheitsfürsorge
- Jedes Kind hat ein Recht auf Mitsprache
- Jedes Kind hat ein Recht seine Gefühle und Identität zu erleben und zu entwickeln
- Jedes Kind hat ein Recht auf Respekt, Wertschätzung und Achtung
- Jedes Kind hat ein Recht auf Sicherheit und Schutz
- Jedes Kind hat ein Recht auf Zeit für Ruhe und Erholung
- Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gefahren
- Besonders Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf inklusive Fürsorge und Förderung damit sie aktiv am Leben teilnehmen können (s. Selbstverpflichtungserklärung/§ 37a SGB IX bei inklusiver Betreuung)
Bald wird es hier auch „Die Rechte der Kinder- ausführlich erklärt“ geben.
